Der Bundespräsident wird von der Bundesversammlung für eine Amtsperiode von fünf Jahren gewählt.
Wenn die Amtszeit des Bundespräsidenten nicht durch widrige Umstände wie durch Tod,
freiwilligen oder erzwungenen Rücktritt endet, ist im Grundgesetz verankert, dass die Bundesversammlung spätestens 30 Tage vor dem Ablauf der Amtsperiode des Bundespräsidenten zusammentreten soll.
Wo und wann die Bundesversammlung stattfindet, bestimmt der Präsident des Deutschen Bundestages.
Seit 1979 ist es zur Regel geworden, dies am Tag der Verkündung des Grundgesetzes am 23.05 des Jeweiligen Jahres abzuhalten.
Es wird in einer Geheimen Wahl über die Kandidaten abgestimmt, diese sind in der Regel von den Parteien vorgeschlagen wurden.
Der Kandidat der die Mehrheit der Stimmen erzielt wird gefragt ob er die Wahl animmt, wenn dies der Fall ist wird die Versammlung vom Präsident des Bundestages beendet.