Alle vier Jahre wird der Bundeskanzler / die Bundeskanzlerin in Deutschland vom Bundestag gewählt. Bundeskanzler/innen vorschlagen kann dabei nur der Bundespräsident. Hat eine der vorgeschlagenen Personen mehr als die Mehrheit der Stimmen vom Bundestag erhalten, wird diese vom Bundespräsidenten zum neuen Bundeskanzler / zur neuen Bundeskanzlerin ernannt.